Das Bildarchiv und das Audio-/Filmarchiv des AlliiertenMuseums können im Rahmen der aktuellen Berichterstattung, der anderweitigen Nutzung und zu Forschungszwecken genutzt werden. Voraussetzung hierfür sind eine schriftliche Anfrage und eine Terminvereinbarung sowie eine Genehmigung durch das AlliiertenMuseum.
Bei jeder Nutzung von Bild- und Audio-/Filmmaterial aus den Archiven des AlliiertenMuseums ist das Urheberrecht zu beachten.
Viele unserer Archivalien sind amtlicher Herkunft. Sie sind „gemeinfrei“ beziehungsweise fallen unter die Bestimmungen der „Public Domain“. Sie sind daher ohne urheberrechtliche Einschränkungen nutzbar. In diesem Fall erheben wir nur Gebühren für die Bereitstellung.
In allen Fällen, in denen das AlliiertenMuseum die Rechte an den Archivalien innehält, erheben wir Gebühren nicht nur für deren Bereitstellung, sondern auch für deren Nutzung. Sonderregelungen, etwa bei einer nicht kommerziellen Nutzung oder bei Kooperationen, sind nach Absprache möglich.